Consumerhardware ist seit vielen Jahren Bestandteil der sachverständigen Tätigkeit. Hierzu gehören insbesondere Computer und Notebooks, Apple-Produkte, Spielekonsolen, Smartphones und Tablets, Datenträger, Peripheriegeräte sowie weitere computerbasierte Geräte der Unterhaltungselektronik.
Entsprechende Gutachtenaufträge machen derzeit noch etwa 20 % des Fallaufkommens aus. Die Tendenz ist fallend. Gleichzeitig sind die technischen Fragestellungen keineswegs einfacher geworden: Moderne Geräte verbinden hochintegrierte Hardware, Firmware, Betriebssysteme, Speichertechnik, Sensorik und mechanische Komponenten auf engem Raum.
Mangelursache statt bloßer Fehlerfeststellung
Bei einer sachverständigen Untersuchung genügt es häufig nicht, lediglich festzustellen, dass ein Gerät nicht oder nicht zuverlässig funktioniert. Entscheidend ist vielmehr die technische Frage, warum der Fehler auftritt und welcher Ursache er zugeordnet werden kann.
Dabei kann insbesondere zu untersuchen sein, ob ein Fehler auf einen Bauteildefekt, eine konstruktive Schwachstelle, eine mechanische Beschädigung, Flüssigkeits- oder Feuchtigkeitseinwirkung, thermische Belastung, einen Eingriff oder Reparaturversuch, eine fehlerhafte Firmware oder auf das Zusammenwirken von Hard- und Software zurückzuführen ist.
Technischer Defekt oder äußere Einwirkung
In gerichtlichen Verfahren steht häufig die Abgrenzung zwischen einem bereits im Gerät angelegten technischen Mangel und einer später eingetretenen Beschädigung im Mittelpunkt.
Typische Beweisfragen betreffen beispielsweise:
- ob ein Gerät einen technisch feststellbaren Defekt aufweist,
- welche Baugruppe oder Komponente für die Funktionsstörung verantwortlich ist,
- ob Spuren einer mechanischen Einwirkung vorhanden sind,
- ob Flüssigkeit oder Feuchtigkeit in das Gerät eingedrungen ist,
- ob frühere Reparaturen oder Eingriffe erkennbar sind,
- ob ein Fehler reproduzierbar ist oder nur unter bestimmten Betriebsbedingungen auftritt,
- ob Firmware, Betriebssystem oder Hardware als Fehlerursache voneinander abgegrenzt werden können.
Die rechtliche Bewertung von Garantie-, Gewährleistungs- oder Haftungsfragen ist nicht Gegenstand der technischen Untersuchung. Aufgabe des Sachverständigen ist die Feststellung und technische Einordnung des vorhandenen Zustands und seiner möglichen Ursachen.
Untersuchungsmethoden und technische Ausstattung
Das Sachverständigenbüro hat über viele Jahre in geeignetes Test-, Prüf- und Messequipment investiert, um auch komplexere Fehlerquellen bei Consumerhardware untersuchen zu können.
Je nach Gerät und Beweisfrage können hierzu Sicht- und Funktionsprüfungen, Vergleichsmessungen, elektrische Messungen, Untersuchungen von Datenträgern und Schnittstellen, Tests unter unterschiedlichen Betriebsbedingungen sowie die Auswertung vorhandener System-, Diagnose- und Protokolldaten gehören.
Welche Untersuchungsschritte erforderlich und sinnvoll sind, richtet sich nach dem konkreten Gerät, dem Fehlerbild und der vom Gericht vorgegebenen Beweisfrage.
Apple-Produkte, Spielekonsolen und mobile Geräte
Zu den in der Vergangenheit regelmäßig untersuchten Geräten gehören unter anderem Produkte der Firma Apple, Spielekonsolen und Smartphones. Hinzu kommen klassische PCs und Notebooks, Datenträger, Netzwerk- und Peripheriegeräte sowie andere computerbasierte Consumerprodukte.
Smartphones und Tablets sind dabei nicht grundsätzlich von einer Untersuchung ausgeschlossen. Sie können insbesondere dann untersucht werden, wenn ein Zugang zu den für die Beweisfrage relevanten Daten möglich ist, bereits ein geeignetes Backup oder datenforensisches Image vorliegt oder die Fragestellung ohne eine spezialisierte mobilforensische Extraktion des vollständigen Geräteinhalts beantwortet werden kann.
Nicht angeboten werden dagegen Aufträge, bei denen zur Beantwortung der Beweisfrage zunächst eine spezialisierte mobilforensische Extraktion mit hierfür vorgesehenen Mobilforensik-Systemen, beispielsweise Cellebrite, erforderlich ist.
Reparaturfähigkeit, Schadensumfang und Wert
Soweit dies Bestandteil der technischen Beweisfrage ist, kann neben der Fehlerursache auch untersucht werden, welcher Schadensumfang vorliegt und ob ein Gerät technisch repariert werden kann.
Bei geeigneten Fragestellungen können darüber hinaus Reparaturkosten und wertbezogene Größen wie Neuwert, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert oder Restwert technisch ermittelt beziehungsweise anhand der verfügbaren Markt- und Gerätedaten eingeordnet werden.
Einordnung innerhalb des Tätigkeitsspektrums
Consumerhardware ist heute nur noch ein Teil des gesamten Fallaufkommens. Einen deutlich größeren Anteil bilden inzwischen komplexe Software- und IT-Projektstreitigkeiten. Die vorhandene technische Ausstattung und die langjährige Erfahrung mit Hardwareuntersuchungen werden jedoch weiterhin für gerichtliche Beweisfragen eingesetzt, bei denen die Ursache eines Gerätefehlers oder Schadens technisch geklärt werden muss.
Eine breitere Übersicht der bearbeiteten und ausdrücklich nicht bearbeiteten Aufgabenstellungen enthält das „Tätigkeitsspektrum des Sachverständigen“. Hinweise zum praktischen Ablauf entsprechender Hardwareuntersuchungen finden sich unter „Tätigkeitsschwerpunkt Computerhardware“.
Die beiden genannten Verweise bitte als interne Links auf die bestehenden Seiten umsetzen.
