Tätigkeitsschwerpunkt Computerhardware und IT-Geräte

Die technische Untersuchung von Computern, Computerhardware und anderen IT-Geräten gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten unseres Sachverständigenbüros. Technische Beweisfragen zu Hardware erfordern häufig eine Untersuchung des konkreten Geräts und lassen sich nicht allein anhand von Rechnungen, Reparaturberichten oder sonstigen Unterlagen beantworten.

Die Geräte werden deshalb in der Regel in unserem Labor untersucht. Gegenstand eines Hardware-Gutachtens können technische Mängel, Defekte und Ausfälle ebenso sein wie Beschädigungen und deren Ursache, Reparaturmöglichkeiten, Wertminderungen sowie die Wertermittlung bei Diebstahl oder Verlust.

Welche Computerhardware und IT-Geräte untersuchen wir?

Regelmäßig untersuchen wir insbesondere:

  • PCs, Desktop-PCs, Computer und Workstations
  • Gaming-PCs, Gaming-Computer, leistungsfähige Workstations und Gaming-Hardware
  • Grafikkarten, GPUs, Prozessoren, Mainboards, Arbeitsspeicher, SSDs, Netzteile und andere PC-Komponenten
  • Server und Serversysteme
  • Notebooks, Laptops und mobile Computer
  • Smartphones, Tablets, iPhones und iPads, soweit die Beweisfrage keine spezielle forensische Extraktionshardware erfordert
  • Apple-Produkte, Macs, MacBooks und sonstige Apple-Hardware
  • Spielekonsolen und Konsolen-Hardware
  • Router, WLAN-Router, Netzwerkgeräte und multifunktionale Kommunikationsgeräte, beispielsweise FRITZ!Box-Systeme
  • Navigationsgeräte und GPS-Geräte
  • Kassensysteme und elektronische Kassentechnik
  • Smartwatches, Fitness-Tracker, Fitnessuhren und sonstige Fitness- und Tracking-Produkte
  • Telefonie- und Kommunikationsgeräte

Gelegentlich untersuchen wir außerdem Crypto-Miner, Mining-Hardware und Monitore.

Leistungsfähige Gaming-PCs und Workstations können auch Systeme umfassen, deren Grafikkarten bzw. GPUs für lokal ausgeführte KI-Anwendungen eingesetzt werden, beispielsweise Systeme mit leistungsfähigen NVIDIA-GeForce-RTX-Grafikkarten. Gegenstand der Untersuchung ist dabei die Computerhardware und deren Funktion, nicht die Bewertung eines KI-Modells oder einer KI-Anwendung.

Sowohl komplette Geräte als auch einzelne Komponenten und Baugruppen können Gegenstand der Untersuchung sein. Bei ungewöhnlichen oder spezialisierten Geräten kann vorab geklärt werden, ob die erforderliche Untersuchung mit der vorhandenen technischen Ausstattung durchgeführt werden kann.

Nicht bearbeitet werden Gutachten und Beweisfragen aus den Bereichen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik), insbesondere zu industriellen Steuerungen, SPS-Systemen und vergleichbaren technischen Anlagen.

Netzwerk- und Übertragungstechnik

Untersucht werden auch technische Fragestellungen zu Routern, WLAN, kabelgebundenen Netzwerken und Übertragungswegen sowie zu multifunktionalen Kommunikationsgeräten, beispielsweise FRITZ!Box-Systemen. Hierzu können Netzwerkstörungen, Verbindungsabbrüche, tatsächlich erreichbare Bandbreiten und Übertragungsraten, Leitungs- und Anschlussparameter sowie die technische Eignung eines Anschlusses für die vorgesehene Nutzung gehören.

Dies umfasst sowohl lokale Netzwerke (LAN und WLAN) als auch Fragestellungen zum Übergang in Weitverkehrsnetze (WAN). Bei DSL- und anderen leitungsgebundenen Internetanschlüssen können – soweit die erforderlichen technischen Daten verfügbar sind – auch Leitungseigenschaften und Leitungszustand, Synchronisation, ausgehandelte Datenraten sowie technische Zusammenhänge zwischen Teilnehmeranschluss, Leitungsweg und Vermittlungs- bzw. Netzinfrastruktur untersucht werden.

Damit können beispielsweise Fragen zu einer DSL-Störung, zu geringer Internet-Bandbreite, wiederkehrenden Verbindungsabbrüchen, fehlerhafter Router-Kommunikation oder zur technischen Eignung eines vorhandenen Internetanschlusses Gegenstand der Untersuchung sein.

Technische Mängel, Defekte und Fehlerursachen

Bei einem PC-, Computer- oder Hardware-Gutachten kann zu untersuchen sein, ob ein behaupteter Fehler oder Hardwaremangel tatsächlich vorhanden ist, welche Komponenten betroffen sind und ob seine Ursache im Bereich der Hardware oder Software liegt.

Weitere Fragestellungen betreffen die technische Ursache von Abstürzen, Ausfällen und Funktionsstörungen, thermische Probleme und Überhitzung, Leistungs- und Kompatibilitätsprobleme sowie die Frage, ob Beschädigungen durch äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Behandlung entstanden sein können. Ebenso kann untersucht werden, ob ein Fehler bereits zu einem bestimmten früheren Zeitpunkt vorhanden gewesen sein kann.

Bei individuell zusammengestellten PCs, Gaming-PCs und Workstations können außerdem die tatsächlich verbaute Hardware, die Kompatibilität der Komponenten, Reparaturen und Aufrüstungen sowie der Austausch einzelner Bauteile von Bedeutung sein. Ein behauptetes Fehlerbild kann, soweit technisch möglich, reproduziert und seine Ursache eingegrenzt werden.

Neben dem Gerät selbst können Zubehör, Netzteile, Datenträger, ausgebaute oder ausgetauschte Komponenten, Reparaturunterlagen, Fehlerprotokolle und Rechnungen für die Untersuchung relevant sein.

Schäden, Reparaturkosten und Wertminderung

Bei beschädigter Computerhardware und IT-Hardware stellt sich neben der technischen Schadenursache häufig die Frage nach den wirtschaftlichen Folgen. Zu untersuchen kann sein, welche Schäden tatsächlich vorhanden sind, wodurch sie verursacht wurden, welche Komponenten betroffen sind und ob eine Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Hierzu können auch die erforderlichen Reparaturkosten, der Wert des Geräts vor und nach dem Schaden sowie eine durch die Beschädigung verbleibende Wertminderung gehören. Das kann insbesondere bei hochwertigen Gaming-PCs, Workstations, Notebooks, MacBooks, Grafikkarten und GPUs wirtschaftlich erheblich sein.

Auch nach einer technisch erfolgreichen Reparatur kann die Frage bestehen bleiben, ob das beschädigte und reparierte Gerät gegenüber einem vergleichbaren unbeschädigten Gerät einen geringeren Wert besitzt.

Wertermittlung bei Diebstahl und Verlust

Bei Diebstahl oder Verlust von Computern, Computerhardware und anderen IT-Geräten kann eine sachverständige Wertermittlung erforderlich sein. Das betrifft insbesondere gebrauchte Geräte, individuell zusammengestellte Computer sowie bereits beschädigte oder nachträglich aufgerüstete Hardware.

Der ursprüngliche Kaufpreis oder der aktuelle Neupreis sagt bei gebrauchter Hardware häufig nur wenig über den Wert zum maßgeblichen Zeitpunkt aus. Für die Wertermittlung können insbesondere Alter und Nutzungsdauer, konkrete technische Ausstattung, Zustand und Vorschäden, Reparaturen und Aufrüstungen, ausgetauschte Komponenten, Leistungsfähigkeit, technische Überalterung sowie die Marktsituation berücksichtigt werden.

Eine solche Wertermittlung kann beispielsweise PCs und Gaming-PCs, Workstations und Server, Notebooks und MacBooks, Smartphones und Tablets, Grafikkarten und andere PC-Komponenten, Router und weitere IT-Geräte betreffen.

Untersuchung im Labor

Die Geräte werden im Regelfall an unser Labor übersandt und dort untersucht. Dadurch sind auch längere Prüfabläufe, wiederholte Versuche, Messungen und der Einsatz vorhandener Prüf- und Vergleichstechnik möglich. Art und Umfang der Untersuchung richten sich nach der konkreten Beweisfrage und dem Zustand des Untersuchungsgegenstands.

Soweit Eingriffe am Gerät erforderlich sein können – beispielsweise das Öffnen eines Gehäuses, der Ausbau von Komponenten oder andere technische Veränderungen –, wird dies bei der Planung und Durchführung der Untersuchung berücksichtigt.

Übersendung, Dokumentation und Untersuchungstermine

Geräte sollten so verpackt übersandt werden, dass zusätzliche Transportbeschädigungen möglichst ausgeschlossen werden. Zubehör, Netzteile, Kabel oder andere Komponenten sollten mit übersandt werden, wenn sie für die behauptete Fehlfunktion oder die Untersuchung von Bedeutung sein können.

Nach Eingang werden die Untersuchungsgegenstände dem jeweiligen Verfahren zugeordnet. Zustand und technische Auffälligkeiten können vor und während der Untersuchung dokumentiert werden. Bei besonders empfindlichen, wertvollen, umfangreichen oder schwer transportierbaren Geräten sollte die Bereitstellung vorab abgestimmt werden.

Soweit es für das Verfahren erforderlich oder vom Gericht vorgesehen ist, kann eine technische Untersuchung auch unter Beteiligung der Parteien bzw. ihrer Prozessbevollmächtigten stattfinden. Viele Hardwareprüfungen bestehen allerdings aus mehreren Arbeitsschritten oder länger dauernden Testabläufen und eignen sich deshalb nur eingeschränkt für einen einzelnen Untersuchungstermin.

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