Für Privatgutachten gelten nicht die gesetzlichen Stundensätze des JVEG für gerichtlich beauftragte Sachverständige. Die Vergütung wird im Privatgutachtenvertrag vereinbart.
Der reguläre Stundensatz für die Sachverständigentätigkeit beträgt 250,00 Euro pro Stunde.
Für erforderliche Tätigkeiten einer Hilfskraft werden 70,00 Euro pro Stunde berechnet.
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand und entsprechend den im Privatgutachtenvertrag vereinbarten Bedingungen.
Privatgutachtenvertrag und Vorschuss
Die Vergütungsvereinbarung ist Bestandteil des zwischen Auftraggeber und Sachverständigem geschlossenen Privatgutachtenvertrages. Unsere Vertragsgestaltung beruht auf einer entsprechenden Vorlage der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Für jedes Privatgutachten wird eine Vorschusszahlung vereinbart. Der erforderliche Vorschuss richtet sich nach dem bei Auftragserteilung voraussichtlich erforderlichen Untersuchungs- und Bearbeitungsumfang. Ergibt sich während der Bearbeitung ein zusätzlicher, zuvor nicht absehbarer Aufwand, kann eine weitere Vorschusszahlung erforderlich werden.
Weitere abrechenbare Aufwendungen
Eine km-Pauschale von 1,00 Euro wird ebenfalls erhoben.
Anfahrten zu Orts- und Überprüfungsterminen werden nach Zeitarbeitsstunden abgerechnet. Für Wartezeiten und Fahrtzeiten gelten niedrigere Tarife.
Wird der Sachverständige in einem späteren Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen und auch nur als solcher entschädigt, trägt der Auftraggeber des Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz.
