Das Sachverständigenbüro erstellt seit Mitte 1994 Gutachten auf dem Gebiet der Informationstechnik. Rund 95 % der Aufträge stammen von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden. Weit über 1.000 IT-Gutachten wurden seitdem für Gerichte erstellt.
Die Tätigkeit erfolgt bundesweit. Neben den Büros in Wuppertal und Ratingen steht für technische Untersuchungen ein eigenes Labor in Hattingen zur Verfügung.
Technische Beweisfragen in Zivil- und Strafprozessen
Gegenstand der Begutachtung sind technische Beweisfragen aus unterschiedlichen Bereichen der Informationstechnik. Der konkrete Untersuchungsumfang richtet sich nach dem gerichtlichen Beweisbeschluss beziehungsweise dem erteilten Gutachtenauftrag.
Zu den regelmäßig bearbeiteten Aufgabenstellungen gehören insbesondere:
- IT-Projekte und Softwaremängel: Untersuchung gescheiterter oder streitiger Software- und IT-Projekte, Pflichtenhefte, Leistungsbeschreibungen, Projektabläufe, Datenbanken, Schnittstellen und Fehlerzustände.
- Datenmigration und Datenbestände: Untersuchung von Altdatenübernahmen, Import- und Exportvorgängen, Datenverlusten, fehlerhaften Zuordnungen sowie großen Datenbeständen.
- Computerhardware und IT-Geräte: Untersuchung von PCs, Notebooks, Servern, Datenträgern, Smartphones, Netzwerkgeräten und sonstiger IT-Hardware sowie Feststellung von Fehlern, Schäden und technischen Ursachen.
- Consumerhardware: Technische Untersuchung von elektronischen Geräten und deren Hard- und Software einschließlich Firmware und gerätebezogener Daten.
- E-Mail-Versand und -Zustellung: Rekonstruktion von Versand, Übertragung und Empfang von E-Mails sowie Untersuchung von Anhängen, Headerdaten, Server- und Providerinformationen.
- Online-Angebote und Verkaufsplattformen: Rekonstruktion früherer Online-Angebote, Änderungen von Angeboten sowie Untersuchung der zugehörigen Plattform-, Kommunikations- und Transaktionsdaten.
- Digitale Beweismittel: Untersuchung und technische Bewertung von Dateien, Datenträgern, Protokolldaten, Zeitstempeln und weiteren digitalen Spuren.
- Strafprozesse: Technische Untersuchung informationstechnischer Beweismittel und Rekonstruktion digitaler Vorgänge im Rahmen gerichtlicher Beweisfragen.
Die einzelnen Tätigkeitsschwerpunkte sind über das Menü Behördengutachten unmittelbar erreichbar.
Umfangreiche IT-Verfahren
Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit betrifft umfangreiche Zivilverfahren mit komplexen IT-Projekten und großen Gerichtsakten. Dabei müssen technische Sachverhalte häufig aus Verträgen, Pflichtenheften, Projektunterlagen, Datenbeständen, Protokollen und noch vorhandenen Systemen rekonstruiert und den konkreten Beweisfragen zugeordnet werden.
Die langjährige Erfahrung mit umfangreichen gerichtlichen IT-Verfahren sowie die vor 2004 erlangte Berufspraxis in der Planung und Umsetzung großer IT-Projekte erleichtern dabei insbesondere die Trennung zwischen technischem Befund, Projektablauf und den von Gericht oder Parteien vorgegebenen Fragestellungen.
Öffentliche Bestellung und Qualitätssicherung
Ralf Marquis ist seit November 2004 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet „Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung“.
Im Rahmen der jeweils fünfjährigen Verlängerung der öffentlichen Bestellung werden erstellte Gutachten durch die bestellende Industrie- und Handelskammer einer Qualitätsprüfung unterzogen. Die aktuelle Bestellung wurde nach einer solchen Überprüfung verlängert und läuft bis zum Jahr 2030.
Bestellende und zugleich zuständige Aufsichtsbehörde ist die Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid.
Welche Aufgabenstellungen bearbeitet werden und welche Bereiche ausdrücklich nicht zum Tätigkeitsspektrum gehören, ist auf der Seite Tätigkeitsspektrum des Sachverständigen näher dargestellt.
Stundensätze und Reisekosten
Die Vergütung gerichtlicher Sachverständigentätigkeit richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Je nach technischer Aufgabenstellung kommen unterschiedliche Sachgebiete und Stundensätze der Anlage 1 zu § 9 JVEG in Betracht.
Weitere Informationen finden sich unter Stundensätze JVEG.
Für auswärtige Orts- und Verhandlungstermine besteht zudem ein Angebot zur Begrenzung der Reisekosten. Bei entsprechender Bezugnahme des Gerichts auf dieses Angebot werden unabhängig von der tatsächlichen Entfernung pro einfacher Strecke höchstens 150 Kilometer und zwei Stunden Reisezeit abgerechnet.
Einzelheiten hierzu enthält die Seite Kostenfaktor Reisekosten.
