Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger verfügen wir über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Sachverständige Untersuchungen können Eingriffe in Hard- und Software erforderlich machen. Hierzu gehören beispielsweise das Öffnen von Computern und anderen IT-Geräten, der Ausbau oder Austausch von Komponenten und Datenträgern, der Anschluss von Prüfgeräten sowie technisch erforderliche Eingriffe in bestehende Hard- und Softwaresysteme.
Auch bei sorgfältiger Durchführung können solche Arbeiten mit Risiken verbunden sein. Deshalb werden Art und Umfang eines erforderlichen Eingriffs an der jeweiligen Beweisfrage ausgerichtet und auf das für die Untersuchung erforderliche Maß beschränkt.
Eingriffe in Produktivsysteme, bei denen ein Stillstand erhebliche Folgekosten durch Nutzungsausfall verursachen kann, sind von diesem Versicherungsschutz nicht umfasst und werden von uns daher nicht durchgeführt.
Vermögensschaden-Haftpflicht
Für unsere Tätigkeit besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie dient insbesondere der Absicherung von Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der sachverständigen Tätigkeit entstehen können.
Betriebshaftpflicht
Daneben besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie erfasst die betrieblichen Haftungsrisiken, die sich insbesondere bei praktischen Untersuchungen und Arbeiten an Geräten und technischen Systemen ergeben können.
