Online-Angebote und die dabei entstehenden digitalen Spuren sind seit vielen Jahren Gegenstand sachverständiger Untersuchungen. Dies betrifft Onlineshops sowie Verkaufs-, Kleinanzeigen-, Fahrzeug- und Auktionsplattformen wie eBay, Kleinanzeigen.de, Markt.de, AutoScout24.de und mobile.de ebenso wie Angebote auf Händler-, Hersteller- und sonstigen Internetseiten.
Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage, welcher Inhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich online vorhanden war und welche technischen Vorgänge sich im Zusammenhang mit einem Angebot, seiner Veränderung oder einem Kauf rekonstruieren lassen.
Rekonstruktion früherer Online-Angebote
Bei länger zurückliegenden Vorgängen entspricht die heute erreichbare Webseite häufig nicht mehr dem damaligen Zustand. Angebote wurden verändert oder gelöscht, Produktseiten aktualisiert und Plattformen technisch umgestellt.
Untersucht werden kann deshalb insbesondere,
- welchen Text- und Bildinhalt ein Angebot zu einem bestimmten Zeitpunkt hatte, einschließlich Preis, Produktbeschreibung, Eigenschaften, Ausstattung und Zustand,
- welche Fassungen eines Angebots nacheinander vorhanden waren und wann Texte, Bilder oder andere Angaben verändert wurden,
- ob eine Änderung vor oder nach einer Bestellung, Gebotsabgabe oder einer anderen maßgeblichen Handlung erfolgte.
Hierfür können Plattform- und Webserverdaten, gespeicherte Webseiten, E-Mails, Nachrichten, Browserdaten, Screenshots, PDF-Dateien und weitere noch vorhandene digitale Spuren miteinander abgeglichen werden.
Echtheit von Screenshots, Ausdrucken und PDF-Dateien
Häufig werden in gerichtlichen Verfahren Ausdrucke, Screenshots oder PDF-Dateien als Nachweis eines früheren Online-Angebots vorgelegt.
Dann kann zu untersuchen sein, ob die Darstellung authentisch ist und ob der darin wiedergegebene Inhalt zum behaupteten Zeitpunkt tatsächlich online vorhanden war.
Hierzu werden technische Merkmale der vorgelegten Datei oder Darstellung sowie Inhalt, Aufbau und Zeitangaben mit weiteren verfügbaren Datenquellen abgeglichen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Echtheit des vorgelegten Dokuments und der Frage, ob der darin dargestellte Online-Inhalt tatsächlich in dieser Form veröffentlicht war.
Änderungen, Zugriffe und Manipulationen
Bei Online-Geschäften kann streitig sein, wer eine bestimmte Handlung vorgenommen hat oder von welchem technischen Zugang sie erfolgte. Dies betrifft beispielsweise Bestellungen und Gebote ebenso wie nachträgliche Änderungen eines Angebots.
Soweit entsprechende Daten verfügbar sind, können insbesondere
- Zeit- und Zugriffsdaten wie Zeitstempel, IP-Adressen, Login-, Sitzungs-, Geräte- und Browserinformationen,
- Benutzer- und Plattformdaten einschließlich Konten, Nachrichten und Änderungsinformationen sowie
- Kommunikations- und Transaktionsdaten aus E-Mails, Plattformnachrichten und Zahlungsvorgängen
zeitlich miteinander korreliert werden.
Damit kann beispielsweise untersucht werden, ob ein Angebot nach einer bereits erfolgten Bestellung oder Gebotsabgabe verändert wurde und ob unterschiedliche Handlungen demselben oder verschiedenen technischen Zugängen zugeordnet werden können.
Angebotene und tatsächliche Produkteigenschaften
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abweichung zwischen den beschriebenen oder bildlich dargestellten Eigenschaften eines Produkts und seinem tatsächlich feststellbaren Zustand.
Hier können die Rekonstruktion des damaligen Online-Angebots und die technische Untersuchung des verkauften Produkts miteinander verbunden werden. Zu prüfen ist beispielsweise,
- ob technische Eigenschaften, Funktionen, Modell, Ausstattung und Zustand der Angebotsbeschreibung entsprechen,
- welche Fehler oder Beschädigungen tatsächlich vorhanden sind und welche technischen Ursachen sie haben,
- ob Abweichungen oder Beschädigungen bereits anhand der damaligen Angebotsbilder oder sonstigen Unterlagen erkennbar waren.
Damit lässt sich technisch gegenüberstellen, was zum maßgeblichen Zeitpunkt angeboten wurde und welche Eigenschaften das tatsächlich verkaufte Produkt aufweist.
Betrugsszenarien im Online-Handel
Zum Tätigkeitsspektrum gehören außerdem technische Untersuchungen im Umfeld behaupteter Betrugsszenarien. Hierzu zählen insbesondere die Nutzung fremder oder übernommener Benutzerkonten und Identitäten, manipulierte Angebote oder Zahlungsinformationen sowie technisch auffällige Zusammenhänge zwischen Konten, Angeboten, Kommunikationswegen und Transaktionen.
Aufgabe des Sachverständigen ist dabei die Rekonstruktion der digitalen Spuren und des technischen Ablaufs. Ob die festgestellten Vorgänge rechtlich als Betrug, Täuschung, Sachmangel oder in anderer Weise zu bewerten sind, entscheidet das Gericht.
Voraussetzungen der Untersuchung
Eine belastbare Untersuchung setzt regelmäßig voraus, dass die bei den beteiligten Plattformen und Diensteanbietern noch vorhandenen Daten zugänglich gemacht werden. Entsprechende Untersuchungen erfordern daher in der Regel die Zustimmung der Parteien zum Verzicht auf die Geltendmachung datenschutzrechtlicher Einwendungen sowie erforderlichenfalls gerichtliche Verfügungen gegenüber den beteiligten Plattformen und Diensteanbietern zur Bereitstellung der benötigten Daten.
