Industriegutachten

Industriegutachten sind technisch betrachtet häufig Privatgutachten, bei denen Auftraggeber ein Unternehmen oder ein anderer gewerblicher Auftraggeber ist. Für die allgemeinen Rahmenbedingungen eines solchen Gutachtenauftrags – insbesondere Gutachtenvertrag, Vergütung, Vorschuss und mögliche Verwendung eines Gutachtens in einem späteren oder bereits laufenden Rechtsstreit – gelten daher grundsätzlich die auf der Seite Privatgutachten beschriebenen Grundsätze.

Die Aufgabenstellungen im industriellen und gewerblichen Umfeld weisen jedoch einige Besonderheiten auf. Neben der Untersuchung bereits eingetretener Schäden oder technischer Mängel kann insbesondere die zeitnahe Sicherung eines technischen Zustands und der vorhandenen Beweismittel erforderlich sein.

Technische Schäden und Beweissicherung

Ein typischer Anlass für die Beauftragung ist ein technischer Schaden oder eine Störung an einem betrieblich genutzten IT-System. Betroffen sein können beispielsweise Rechenzentren, Server- und Speichersysteme, Netzwerkinfrastrukturen, Computeranlagen, Datenträger oder andere informationstechnische Einrichtungen.

In solchen Fällen kann es erforderlich sein, den vorhandenen Zustand möglichst frühzeitig zu dokumentieren und technisch relevante Beweismittel zu sichern. Hierzu können je nach Aufgabenstellung insbesondere Fotografien, Systemzustände, Hardware, Datenträger, Konfigurationen, Protokolldateien, Fehlermeldungen und weitere technische Unterlagen erfasst und anschließend ausgewertet werden.

Eine solche Dokumentation kann beispielsweise der Vorbereitung oder Absicherung späterer Ansprüche, der technischen Klärung eines Schadensereignisses oder der Verwendung gegenüber Dritten und in einem späteren Rechtsstreit dienen.

Incident Response und zeitkritische Untersuchungen

Eine Besonderheit von Industriegutachten können zeitkritische Schadens- und Störungsfälle sein.

Nach einem Ausfall oder Schadensereignis besteht häufig ein Zielkonflikt: Einerseits soll der normale Betrieb möglichst schnell wiederhergestellt werden, andererseits können durch Reparaturen, Austausch von Komponenten, Wiederanlauf von Systemen oder den fortgesetzten Betrieb gerade diejenigen technischen Spuren verändert oder beseitigt werden, die für eine spätere Ursachenklärung benötigt werden.

In solchen Situationen kann eine kurzfristige sachverständige Untersuchung und Beweissicherung sinnvoll sein. Dabei ist abzuwägen, welche Daten und technischen Zustände gesichert werden müssen, bevor Systeme verändert oder wieder in Betrieb genommen werden, und welche Untersuchungen anschließend ohne Beeinträchtigung des Betriebs fortgeführt werden können.

Ziel ist dabei nicht, den betrieblichen Wiederanlauf unnötig zu verzögern. Die Beweissicherung muss vielmehr so organisiert werden, dass einerseits technisch relevante Informationen erhalten bleiben und andererseits zusätzliche Stillstands- und Ausfallzeiten soweit wie möglich vermieden werden.

Weitere Einzelheiten enthält die Seite Incident Response Analyse.

Gutachten zu bereits bestehenden technischen Streitfragen

Industriegutachten entstehen heute nicht nur unmittelbar nach einem Schadensereignis. Ein Unternehmen kann auch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt eine unabhängige technische Untersuchung benötigen.

Gegenstand können beispielsweise Mängel an Hard- oder Software, gescheiterte IT-Projekte, Datenmigrationen, technische Vertragsleistungen oder die Rekonstruktion digitaler Vorgänge sein.

Auch die fachliche Überprüfung eines bereits vorhandenen Gutachtens oder einer anderen technischen Stellungnahme kann Gegenstand des Auftrags sein. Dabei kann untersucht werden, ob die technischen Feststellungen nachvollziehbar sind, ob vorhandene Daten und Beweismittel vollständig berücksichtigt wurden und ob weitere technische Aspekte bestehen, die für die Beurteilung des Sachverhalts von Bedeutung sein können.

Ein solches Gutachten kann damit auch dazu dienen, bislang nicht oder nicht ausreichend berücksichtigte technische Gesichtspunkte aus Sicht des Auftraggebers zu untersuchen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Dokumentation für spätere Auseinandersetzungen

Nicht bei jedem technischen Problem ist zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits absehbar, ob daraus später eine rechtliche Auseinandersetzung entsteht.

Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, einen bestehenden technischen Zustand frühzeitig und nachvollziehbar festzuhalten. Systeme werden repariert, Hardware wird ausgetauscht, Softwarestände verändern sich und Protokolldaten werden überschrieben oder nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht.

Eine sachverständige Beweissicherung kann deshalb auch dann zweckmäßig sein, wenn zunächst lediglich eine belastbare technische Dokumentation des gegenwärtigen Zustands benötigt wird.

Die spätere Verwendung dieser Dokumentation kann unterschiedlich sein – etwa für Verhandlungen mit Vertragspartnern oder anderen Beteiligten, zur Vorbereitung eines Rechtsstreits oder als technische Grundlage für weitere Untersuchungen.

Verhältnis zum Privatgutachten

Für Vertrag, Vergütung und die allgemeinen Bedingungen der Beauftragung gelten die auf der Seite Privatgutachten dargestellten Grundsätze. Dies gilt insbesondere für den Abschluss eines Sachverständigenvertrags und den vor Beginn der Untersuchung zu leistenden Vorschuss.

Der besondere Schwerpunkt des Industriegutachtens liegt demgegenüber häufig in der Untersuchung betrieblicher IT-Systeme, der technischen Dokumentation von Schäden und Mängeln sowie – wenn die Situation dies erfordert – einer kurzfristigen Beweissicherung im Rahmen eines Incident-Response-Falls.

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