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IT-Projekt gescheitert? Gutachten bei Softwaremängeln und Projektstreit

Wenn eine Softwareeinführung, ein ERP-Projekt oder eine individuell entwickelte IT-Lösung nicht wie vereinbart funktioniert, entsteht häufig zunächst ein technischer und anschließend ein rechtlicher Streit. Ein IT-Gutachten kann klären, welche Funktionen geschuldet waren, welche Mängel tatsächlich vorliegen, ob die Lösung abnahmefähig war und welche Ursachen sich technisch nachvollziehen lassen.

Typische Ausgangslage: Auftraggeber und Auftragnehmer bewerten denselben Projektstand völlig unterschiedlich. Die eine Seite sieht erhebliche Softwaremängel, fehlende Funktionen oder unbrauchbare Ergebnisse; die andere verweist auf fehlende Mitwirkung, geänderte Anforderungen, Datenprobleme oder nicht vereinbarte Zusatzleistungen.

Welche Fragen lassen sich sachverständig untersuchen?

Besonders häufig: ERP-, Warenwirtschafts- und Unternehmenssoftware

Bei Unternehmenssoftware greifen Programmfunktionen, Datenbestände, Schnittstellen, Berechtigungen, Customizing und betriebliche Abläufe ineinander. Deshalb genügt es im Streitfall meist nicht, einzelne Fehlermeldungen zu betrachten. Entscheidend ist, ob die Lösung die vereinbarte betriebliche Aufgabe insgesamt erfüllt und welche Ursachen für Abweichungen verantwortlich sind.

Vor dem Rechtsstreit: technischen Zustand sichern

Gerade vor einer Kündigung, Abschaltung oder Neuimplementierung sollte der bestehende Zustand dokumentiert werden. Datenbanken, Protokolle, Konfigurationen, Projektstände und reproduzierbare Fehlerbilder können sich nach weiteren Arbeiten verändern. Eine frühe technische Beweissicherung kann deshalb für die spätere Rekonstruktion entscheidend sein.

Privatgutachten und gerichtliche Erfahrung

Das Sachverständigenbüro bearbeitet seit vielen Jahren umfangreiche gerichtliche IT-Verfahren. Diese Erfahrung ist auch bei Privatgutachten nützlich: Technische Fragen werden so aufbereitet, dass sie für Auftraggeber, Rechtsanwälte und gegebenenfalls ein später befasstes Gericht nachvollziehbar bleiben.