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IT-Projekt gescheitert? Gutachten bei Softwaremängeln und Projektstreit
Wenn eine Softwareeinführung, ein ERP-Projekt oder eine individuell entwickelte IT-Lösung nicht wie vereinbart funktioniert, entsteht häufig zunächst ein technischer und anschließend ein rechtlicher Streit. Ein IT-Gutachten kann klären, welche Funktionen geschuldet waren, welche Mängel tatsächlich vorliegen, ob die Lösung abnahmefähig war und welche Ursachen sich technisch nachvollziehen lassen.
Welche Fragen lassen sich sachverständig untersuchen?
- Entspricht die gelieferte Software der Leistungsbeschreibung, dem Pflichtenheft oder den dokumentierten Anforderungen?
- Sind behauptete Mängel reproduzierbar und technisch erheblich?
- War die Software zu einem bestimmten Zeitpunkt abnahmefähig oder produktiv einsetzbar?
- Fehlen vereinbarte Funktionen oder wurden Geschäftsprozesse unvollständig abgebildet?
- Welche Änderungen, Zusatzanforderungen oder Nebenabreden lassen sich aus Projektunterlagen nachvollziehen?
- Welche Fehler beruhen auf Software, Konfiguration, Infrastruktur, Datenbestand oder Bedienung?
- Welche Mitwirkung war erforderlich und welche technischen Folgen hatte ihr Ausbleiben?
- Lassen sich Aufwand, Fehlerquoten oder technische Auswirkungen anhand der vorhandenen Daten objektiv bestimmen?
Besonders häufig: ERP-, Warenwirtschafts- und Unternehmenssoftware
Bei Unternehmenssoftware greifen Programmfunktionen, Datenbestände, Schnittstellen, Berechtigungen, Customizing und betriebliche Abläufe ineinander. Deshalb genügt es im Streitfall meist nicht, einzelne Fehlermeldungen zu betrachten. Entscheidend ist, ob die Lösung die vereinbarte betriebliche Aufgabe insgesamt erfüllt und welche Ursachen für Abweichungen verantwortlich sind.
Vor dem Rechtsstreit: technischen Zustand sichern
Gerade vor einer Kündigung, Abschaltung oder Neuimplementierung sollte der bestehende Zustand dokumentiert werden. Datenbanken, Protokolle, Konfigurationen, Projektstände und reproduzierbare Fehlerbilder können sich nach weiteren Arbeiten verändern. Eine frühe technische Beweissicherung kann deshalb für die spätere Rekonstruktion entscheidend sein.
Privatgutachten und gerichtliche Erfahrung
Das Sachverständigenbüro bearbeitet seit vielen Jahren umfangreiche gerichtliche IT-Verfahren. Diese Erfahrung ist auch bei Privatgutachten nützlich: Technische Fragen werden so aufbereitet, dass sie für Auftraggeber, Rechtsanwälte und gegebenenfalls ein später befasstes Gericht nachvollziehbar bleiben.
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