Datenmigration fehlgeschlagen? IT-Gutachten zur Datenübernahme

Beim Wechsel von einer vorhandenen Software auf ein neues System müssen häufig über Jahre gewachsene Altdaten übernommen werden. Wenn diese Datenmigration nur teilweise funktioniert, Datensätze fehlen, Inhalte falsch zugeordnet werden oder das neue System mit den übernommenen Daten nicht wie vereinbart arbeitet, kann daraus ein erheblicher technischer und wirtschaftlicher Streit entstehen.

Das Sachverständigenbüro untersucht Datenmigrationen, Datenübernahmen und Importvorgänge im Zusammenhang mit Software- und IT-Projekten. Ralf Marquis ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung.

Typischer Fall: System A soll durch System B ersetzt werden

Ein Unternehmen arbeitet mit einem vorhandenen Programm oder ERP-System. Eine neue Software wird beschafft. Kunden-, Artikel-, Auftrags-, Buchungs-, Dokument- oder sonstige Bestandsdaten sollen aus dem Altsystem exportiert und in das neue System importiert werden. Nach der Umstellung zeigt sich beispielsweise, dass Daten fehlen, Feldinhalte verändert wurden, Zuordnungen nicht stimmen, Historien unvollständig sind oder importierte Datensätze nicht korrekt weiterverarbeitet werden können.

In der Vorphase eines Rechtsstreits ist dann häufig nicht nur festzustellen, dass Fehler vorhanden sind, sondern an welcher Stelle der Datenübernahme sie entstanden sind und in welchem Umfang der Datenbestand betroffen ist.

Was kann bei einer fehlerhaften Datenmigration untersucht werden?

  • Welche Daten waren im Altsystem tatsächlich vorhanden?
  • Wurden die Ausgangsdaten vollständig und korrekt exportiert?
  • Wie wurden Felder, Tabellen, Schlüssel und Beziehungen zwischen Alt- und Neusystem zugeordnet (Mapping)?
  • Welche Transformations- und Konvertierungsregeln wurden angewendet?
  • Wurden Datensätze beim Import ausgelassen, verändert, abgeschnitten, zusammengeführt oder falsch zugeordnet?
  • Sind Dokumente, Historien, Verknüpfungen oder Metadaten verloren gegangen?
  • Entstehen Fehler bereits in den Quelldaten, beim Export, bei der Transformation, beim Import oder erst im Zielsystem?
  • Wie groß ist die Fehlerquote bei umfangreichen Datenbeständen und lässt sie sich durch Vollprüfung oder statistische Stichproben bestimmen?
  • Welche Protokolle, Datenbankstände, Sicherungen und Projektunterlagen erlauben eine nachträgliche Rekonstruktion?

Datenmigration als Teil eines gescheiterten IT-Projekts

Fehlerhafte Altdatenübernahmen sind häufig nur ein Teil eines größeren Konflikts. Weitere Fragen können die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Software, die Umsetzung von Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft, Customizing, Schnittstellen, Updates, Datensynchronisation, Mitwirkungspflichten oder die Abnahmefähigkeit des Systems betreffen.

Die Begutachtung solcher IT-Projekte gehört seit vielen Jahren zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Sachverständigenbüros. Mehr zu Gutachten bei gescheiterten IT-Projekten und Unternehmenssoftware.

Gutachten vor einem Rechtsstreit

Ein Privatgutachten kann dazu dienen, den technischen Zustand und die vorhandenen Beweismittel zu dokumentieren, Fehler reproduzierbar zu beschreiben und die technischen Streitpunkte für Auftraggeber und Rechtsanwalt einzugrenzen. Gerade vor weiteren Reparaturen, erneuten Importversuchen oder Änderungen an Datenbanken sollte geprüft werden, welche Systemstände und Protokolle zunächst gesichert werden müssen.

Informationen zu IT-Privatgutachten vor und während Zivil- und Strafverfahren.

Kontakt

Wenn eine Datenmigration, Datenübernahme oder Softwareeinführung fehlgeschlagen ist, können Sie uns die vorhandene Leistungsbeschreibung, Projektunterlagen und eine kurze Beschreibung der festgestellten Fehler zur ersten Einordnung übersenden.

Telefon: 02324 - 947009   E-Mail: r.marquis@edvgutachter.de

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