Wenn ein IT-Projekt scheitert, Software oder Hardware nicht wie vereinbart funktioniert oder digitale Vorgänge später bewiesen werden müssen, sollte der technische Sachverhalt möglichst früh gesichert und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wir erstellen IT-Privatgutachten für private und gewerbliche Auftraggeber sowie zur technischen Unterstützung in Zivil- und Strafverfahren. Ralf Marquis ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung.
Privatgutachten in der Vorphase einer Klage
Ein Rechtsstreit beginnt technisch häufig lange vor Einreichung einer Klage. Auftraggeber und Rechtsanwalt müssen zunächst wissen, ob ein behaupteter Fehler tatsächlich reproduzierbar ist, welche Unterlagen und Systemstände als Beweismittel benötigt werden und welche technischen Ursachen überhaupt in Betracht kommen.
Ein Privatgutachten kann dazu dienen, den Ist-Zustand zu dokumentieren, technische Behauptungen zu überprüfen, Beweismittel zu sichern und die streitigen Punkte so einzugrenzen, dass sie später nachvollziehbar untersucht oder in konkrete Beweisfragen überführt werden können.
Typische Anlässe für ein IT-Privatgutachten
- Ein Software- oder IT-Projekt ist gescheitert oder erheblich verzögert.
- Eine gelieferte Software weist Mängel auf oder ihre Abnahmefähigkeit ist streitig.
- Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft und tatsächlich realisierte Funktionen weichen voneinander ab.
- Eine Datenmigration oder Altdatenübernahme ist fehlgeschlagen.
- Computer, Server oder andere IT-Hardware sind ausgefallen oder beschädigt und die Ursache muss dokumentiert werden.
- Digitale Vorgänge, Logdateien, E-Mails, Datenbankinhalte oder Benutzerhandlungen sollen technisch nachvollzogen werden.
- Ein vorhandenes Gutachten oder technischer Parteivortrag soll fachlich überprüft werden.
Beweissicherung, bevor Systeme verändert werden
Bei IT-Streitigkeiten besteht ein besonderes Problem: Systeme werden weiter benutzt, repariert, aktualisiert oder ersetzt. Logdateien werden überschrieben, Datenbanken verändert und defekte Geräte instand gesetzt. Dadurch können gerade diejenigen Informationen verloren gehen, die später für die technische Rekonstruktion benötigt werden.
Deshalb kann es sinnvoll sein, vor Reparaturen, Neuinstallationen, erneuten Importversuchen oder Änderungen an Produktivsystemen zu prüfen, welche Daten, Sicherungen, Protokolle und Systemzustände zunächst erhalten werden müssen.
Privatgutachten im laufenden Zivil- oder Strafverfahren
Auch in einem bereits laufenden Verfahren können wichtige technische Aspekte unberücksichtigt geblieben sein, neue Tatsachen hinzukommen oder vorhandene Untersuchungen einer fachlichen Überprüfung bedürfen. In solchen Fällen dokumentieren und untersuchen wir den technischen Sachverhalt und arbeiten bei Bedarf mit dem beauftragten Rechtsanwalt zusammen.
Im Strafprozess kann aufgrund prozessualer Vorschriften zusätzlich eine mündliche Erläuterung schriftlicher Gutachten erforderlich sein.
Erfahrung aus gerichtlichen IT-Gutachten
Die langjährige gerichtliche Sachverständigentätigkeit umfasst unter anderem Unternehmenssoftware und gescheiterte IT-Projekte, Datenbestände und Datenmigrationen, Hardware, E-Mail-Systeme, digitale Vorgänge, Online-Auktionen sowie strafrechtliche IT-Fragestellungen. Beispiele früherer gutachterlicher Aufgabenstellungen finden Sie hier.
Privatgutachten werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse bzw. mit anteiliger Vorschusszahlung erstattet. Wir arbeiten nicht in direktem Auftrag für Versicherungen.
Telefon: 02324 - 947009 E-Mail: r.marquis@edvgutachter.de
